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Digitale Betriebsprüfung

Gesetzeskonformer Datenschutz

Bei einer Betriebsprüfung hat der Betriebsprüfer laut § 147 Abs. 6 der Abgabeverordnung drei Möglichkeiten, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen:
  • Mittelbarer oder unmittelbarer Datenzugriff (Z 1 und Z 2)
  • Per Datenträgerüberlassung (Z 3)

Die NC&S Systems hilft Ihnen, die erforderlichen organisatorischen und technischen Grundlagen in Ihrem Unternehmen so auszurichten, dass diese den Anforderungen der GDPdU entsprechen.

Sprechen Sie uns an! Die NC&S Systems ist Ihnen gerne behilflich, eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation aufzubauen.